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Verbände


Inhaltsübersicht
I. Verbände – Begriff, Funktion, Typologie und Verbreitung
II. Aufbau und Struktur von Verbänden
III. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Vereinigungen

I. Verbände – Begriff, Funktion, Typologie und Verbreitung


1. Begriff


Verbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen oder Organisationen zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen. Sie sind typische Erscheinungen in pluralistischen, demokratischen Gesellschaftsformen. In Deutschland sind sie durch Artikel 9 des Grundgesetzes, das allen Deutschen das Recht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gewährt, geschützt. Der übergreifende Rechtsbegriff des Grundgesetzes ist die Vereinigung, unter den auch die Verbände zu fassen sind. In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird die Gesamtheit aller Organisationen, die zwischen dem Staat (erster Sektor) und dem Markt (zweiter Sektor) angesiedelt sind, als „ dritter Sektor “ bezeichnet. Der dritte Sektor umfasst damit sämtliche Organisationsformen, die weder mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut noch primär gewinnorientiert sind. Neben den Interessenverbänden (Verbände im engen Sinn) gehören dazu auch Kammern, Kirchen, Parteien und Vereine. Dabei unterscheiden sich Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Verbänden im Wesentlichen durch das Institut der Pflichtmitgliedschaft. Aufbau und Ausgestaltung von Verbänden regelt der vereinsrechtliche Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verbände haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform des eingetragenen Vereins, eine prominente Ausnahme bilden die Gewerkschaften.

2. Aufgaben und Funktionen


Ausgangspunkt für die Gründung eines Verbands bzw. für den Beitritt zu einem Verband ist das gemeinsame – materielle oder ideelle – Interesse seiner Mitglieder. Die Mitglieder übertragen dem Verband Aufgaben, die jedes einzelne Mitglied gegenüber Umwelt oder Staat nicht, nur in geringerem Maße oder weniger effizient erbringen könnte.
Die Mitglieder bestimmen gemeinsam über Art und Umfang der vom Verband zu erbringenden Leistungen. Diese lassen sich in unmittelbare (innerer Aktivitätsbereich) und mittelbare (äußerer Aktivitätsbereich) Dienstleistungen unterscheiden. Unmittelbare Dienstleistungen kommen den Mitgliedern direkt, mittelbare hingegen indirekt zugute. Als unmittelbare Dienstleistungen sind etwa Beratung, Information, Organisation, Weiterbildung und Koordination der Mitglieder anzusehen. Mittelbare Dienstleistungen erbringt ein Verband für seine Mitglieder, indem er deren Interessen in der Öffentlichkeit bekannt macht und gezielt gegenüber anderen Organisationen sowie dem Staat vertritt (Vertretungs- und Verhandlungsleistungen).

3. Typologie


Verbände lassen sich nach verschiedenen Kriterien klassifizieren. Gängig ist die Unterscheidung nach der Art ihres primären gesellschaftlichen Betätigungsfeldes (siehe von Alemann, U.  1989) in

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Verbände im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt (z.B. Unternehmerverbände, Arbeitnehmerverbände, Konsumentenverbände),

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Verbände im sozialen Bereich (z.B. Sozialanspruchsverbände (z.B. Kriegsopferverbände), Sozialleistungsverbände (z.B. Wohlfahrtsverbände), Selbsthilfegruppen),

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Verbände im gesellschaftspolitischen Bereich (z.B. politische Verbände, Umwelt- und Naturschutzverbände),

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Verbände im Bereich Freizeit und Erholung (z.B. Sport- und Hobby-Vereine) und

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Verbände im Bereich Kultur und Wissenschaft (z.B. Bildungswerke, Kunstvereine, wissenschaftliche Vereinigungen).


Verbände lassen sich des Weiteren danach differenzieren, ob die Adressaten der verbandlichen Leistungen nur die Mitglieder (Selbsthilfeprinzip) oder auch externe Personen oder Personengruppen sind (Fremdhilfeprinzip). Hinsichtlich des Mitgliedertyps lassen sich Personenverbände und Betriebsverbände unterscheiden. Personenverbände sind Vereinigungen von Einzelpersonen. Betriebsverbände gliedern sich in Unternehmungsverbände (z.B. Branchenfachverbände) und Haushaltsverbände (z.B. Zusammenschluss von Unterverbänden, Vereinigung gebietskörperschaftlicher Haushalte wie der Deutsche Städtetag). In der Realität wird es zu Überschneidungen dieser idealtypischen Klassifikationskritierien kommen.

4. Verbreitung


Die genaue Zahl der in Deutschland existierenden Verbände ist nicht bekannt. Das Verzeichnis des Deutsche Verbände Forums enthält über 12.000 Verbände, manche Schätzungen liegen bei weit über 100.000 Verbänden. Exakt lässt sich hingegen die Zahl derjenigen Interessenverbände ermitteln, die offiziell bundespolitisch tätig werden wollen. Diese Verbände müssen sich seit einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 21.09.1972 in die „ Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern “ aufnehmen lassen. Nur den Vertretern der in dieser „ Lobbyliste “ aufgeführten Interessenverbände wird Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsgremien gewährt. Seit Aufstellung der ersten Liste aus dem Jahre 1974, in der 635 Organisationen verzeichnet waren, hat sich deren Zahl zum heutigen Zeitpunkt auf weit über 1.900 erhöht. Angesichts dieses ausgeprägten Lobbyismus gehen die Meinungen bezüglich des Nutzens der Verbände für das Gemeinwohl auseinander: Während in einem pluralistischen Weltbild ein demokratischer Staat durch eine gut organisierte Verbandslandschaft in erster Linie behindert wird, ist für die Vertreter der korporatistischen Theorie ein Staat ohne ein ausgeprägtes Geflecht intermediärer Interessenvereinigungen nur eingeschränkt funktionstüchtig.

II. Aufbau und Struktur von Verbänden


1. Idealtypischer Aufbau eines Verbands


Für Verbände in der Rechtsform des eingetragenen Vereins stellt das BGB in seinem vereinsrechtlichen Teil (§§ 21 – 79) Mindestanforderungen hinsichtlich deren Aufbaus und der Rechte ihrer Mitglieder auf. Zur Gründung eines Vereins sind sieben Personen erforderlich sowie eine Satzung, die den Vereinszweck enthalten muss. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung muss ein Vorstand gewählt werden. Für Einberufungen der Mitgliederversammlung, Beschlussfassungen, Satzungsänderungen oder Änderungen des Vereinszwecks werden bestimmte Quoren festgelegt. Aufgrund dieser wenig einengenden Mindestanforderungen haben Verbände bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Struktur weit gehenden Gestaltungsspielraum.
Die Grundstruktur eines Verbands (vgl. Blümle, E.-B.  1992, Sp. 2219 f.) lässt sich in die drei Subsysteme Trägerschaft, Leitungsorgane und Verbandsbetrieb untergliedern. Die Mitglieder nehmen in ihren Versammlungen die Trägerschaftsfunktion durch Willensbildung bezüglich grundsätzlicher Fragestellungen wahr. Die Leitungsfunktion wird von einem oder mehreren Leitungsorganen (Vorstand, Präsidium, Ausschüsse) ausgeübt, die die Verbandsgeschäfte führen und den Verbandsbetrieb überwachen. Im Rahmen des Verbandsbetriebs (Ausführungsfunktion) vollzieht sich im Wesentlichen die Erstellung der Verbandsleistungen. Der Verbandsbetrieb lässt sich in den Ausschussbetrieb (Ausschüsse, Kommissionen, Arbeitskreise), der sich in der Regel aus Mitgliedern rekrutiert, und den Geschäftsbetrieb (Leistungs- und Verwaltungsstellen), der in der Regel aus hauptamtlichen Mitarbeitern besteht, unterteilen. Aus steuerrechtlichen Gründen gliedern Verbände, die Dienstleistungen entgeltlich abgeben, zudem Betriebe (z.B. in der Rechtsform der GmbH) aus.

2. Struktur des Verbandswesens


Die Struktur des Verbandswesens ist durch eine regionale und inhaltliche (z.B. branchen- oder berufstandspezifische) Segmentierung gekennzeichnet. Oftmals organisieren sich die Mitglieder zunächst in Grundverbänden (z.B. regional in einem Landesverband), die sich dann ihrerseits in Oberverbänden (z.B. Bundesverbänden) zusammenschließen. Die inhaltliche Ausweitung des Mitgliederkreises vollzieht sich durch die Bildung von so genannten Spitzenverbänden (Dachverbände, Hauptverbände, Zentralverbände). Häufig gehen regionale und inhaltliche Ausweitung Hand in Hand. Die fortschreitende Bündelung politischer Kompetenzen in der Hand der Europäischen Union fördert in neuerer Zeit zudem die Bildung europaweiter Zusammenschlüsse nationaler Verbände (z.B. UNICE (Union des Confederations de l\'Industrie et des Employeurs de l\'Europe)), wobei die nationale Konkurrenz der Verbände bestehen bleibt.

III. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Vereinigungen


1. Allgemeines


In Deutschland existiert ein Anzahl von Verbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Gewinnung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse zu fördern sowie deren Verbreitung in der Öffentlichkeit zu unterstützen. Auch das Rechnungswesen als betriebswirtschaftliche Teildisziplin ist Anlass der Gründung und Gegenstand der Tätigkeit von Verbänden. Diese Verbände erfüllen damit insbesondere eine Bindegliedsfunktion zwischen Forschungs- und Ausbildungsstätten (Hochschulen) und Unternehmen. Aus der Menge dieser Verbände werden nachfolgend einige Vertreter mit ihren satzungsgemäßen primären Zielsetzungen in der Reihenfolge ihrer Gründung vorgestellt (zu weiteren betriebswirtschaftlichen Vereinigungen siehe Fuchs-Wegner, G.  1993, Sp. 4489 ff.).

2. Verein für Socialpolitik


Der Verein für Socialpolitik wurde 1873 gegründet. Die Ziele des Vereins bestehen in der wissenschaftlichen Erörterung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Problemstellungen, der Pflege internationaler Beziehungen innerhalb der Fachwissenschaft sowie der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern. Die Mitgliedschaft steht deutschsprachigen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern sowie Körperschaften offen. Die Mitgliederzahl liegt derzeit bei etwa 3.200 persönlichen und 48 korporativen Mitgliedern, darunter etwa 1.000 Hochschullehrer. Die Vereinsarbeit vollzieht sich in ständigen Ausschüssen. Einer der derzeit 23 Ausschüsse ist der Ausschuss für Unternehmensrechnung, der über 40 Mitglieder hat. Neben kleineren Tagungen veranstaltet der Verein eine große Jahrestagung, in deren Rahmen wissenschaftliche Arbeiten aus allen Bereichen der Wirtschaftswissenschaften vorgetragen werden. Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit des Vereins haben sich in einer großen Zahl von Publikationen niedergeschlagen. Seit der Neugründung des Vereins im Jahr 1948 sind fast 250 Bände der „ Neuen Folge der Schriften des Vereins für Socialpolitik “ erschienen. Zudem erhalten die Mitglieder vierteljährlich die beiden Zeitschriften Perspektiven der Wirtschaftspolitik sowie German Economic Review.

3. Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG)


Die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) wurde 1905 unter der Mitwirkung von Eugen Schmalenbach, E. (in Gestalt ihres Vorgängers „ Verein deutscher Diplom-Kaufleute “ (VDDK)) gegründet. Das Hauptziel der SG besteht darin, den Dialog zwischen betriebswirtschaftlicher Forschung, Lehre und Praxis zu fördern. Vor diesem Hintergrund pflegt die SG den Erfahrungsaustausch über die Entwicklung und Anwendung neuer betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, unterstützt deren Verbreitung, fördert Forschungsvorhaben und erarbeitet Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Wirtschaftspraxis und Gesetzgebung. Mitglieder der SG sind natürliche Personen, die sich in Wissenschaft und Praxis mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben beschäftigen, Unternehmen, wirtschaftliche Organisationen, Universitäten und Behörden. Die SG hat derzeit über 1.600 persönliche Mitglieder und fast 350 Firmenmitglieder. Die SG verfolgt ihre Ziele in Arbeitsgruppen und Fachkommissionen. Herausragende Veranstaltungen sind der jährlich stattfindende Deutsche Betriebswirtschafter-Tag sowie die Schmalenbach-Tagung. Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht die SG in der Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (ZfbF) und Schmalenbach Business Review (SBR), den Sonderheften der ZfbF sowie der Reihe „ Berichte aus der Arbeit der SG “ .

4. Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB)


Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB) wurde 1921 gegründet. Das Ziel des VHB besteht primär in der Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre als Universitätsdisziplin. Zu diesem Zweck werden betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre gefördert sowie wissenschaftliche Kontakte zwischen Verbandsmitgliedern zu in- und ausländischen Institutionen mit ähnlicher Zwecksetzung sowie zur Wirtschafts- und Verwaltungspraxis unterstützt und gepflegt. Des Weiteren setzt sich der VHB für eine angemessene Vertretung des Faches an wissenschaftlichen Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht im deutschsprachigen Raum ein. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen sein. Ordentliche Mitglieder sind im Regelfall habilitierte Hochschullehrer; als außerordentliche Mitglieder werden ausgewiesene promovierte Nachwuchswissenschaftler mit nachweislicher Habilitationsabsicht aufgenommen. Die Zahl der Mitglieder liegt zur Zeit bei über 1.400. Die wissenschaftliche Arbeit des Vereins erfolgt seit 1970 in wissenschaftlichen Kommissionen. Eine der derzeit 16 Kommissionen ist die Kommission Rechnungswesen, die derzeit ca. 235 Mitglieder umfasst. Die im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeitstagungen diskutierten Forschungsergebnisse werden den Mitgliedern in der traditionellen Jahreshauptversammlung in der Pfingstwoche ( „ Pfingsttagung “ ) vorgestellt. In jüngster Vergangenheit engagiert sich der Verein verstärkt auf dem Gebiet der Hochschulpolitik. Zu diesem Zweck wurden seit 1995 verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die sich z.B. mit der Nachwuchsförderung befassen.

5. Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)


Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Managment (DVFA) wurde 1960 als Berufsverband der Investment Professionals gegründet. Ihre Zielsetzung besteht darin, die Qualifikation ihrer Mitglieder zu fördern, die Berufsausübung mittels professioneller Standards auf einem hohen Niveau zu gewährleisten, die Interessen ihrer Mitglieder durch Mitarbeit in internationalen Berufsverbänden zu vertreten, das Verständnis der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Finanzanalyse zu erhöhen sowie das Vertrauen von Anlegern in die Kapitalmärkte zu stärken. Die ordentliche Mitgliedschaft ist auf natürliche Personen beschränkt, die in den Bereichen Kapitalmarkt (insbesondere Finanzanalyse), Asset Management, Corporate Finance sowie Marktkommunikation tätig sind. Eine assoziierte Mitgliedschaft ist natürlichen Personen, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie juristischen Personen möglich. Die Zahl der Mitglieder liegt derzeit bei etwa 1.100. Die Verbandstätigkeit der DVFA manifestiert sich in Kommissionen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen sowie Analystenkonferenzen. Ihre Ergebnisse veröffentlicht die DVFA in Broschüren und Büchern; herauszuheben sind Publikationen zur Performance-Beurteilung von Unternehmen (Ergebnis nach DVFA/SG).

6. Internationaler Controller Verein (ICV)


Der Internationale Controller Verein wurde 1975 mit dem Ziel gegründet, im Bereich des Controlling tätige Personen zusammenzuführen, um Erfahrungsaustausch zum Zwecke der Qualitätssteigerung des Controlling zu pflegen sowie die Anwendung des Controlling in der Praxis zu verbreiten. Die Mitgliedschaft ist auf natürliche Personen beschränkt, die Mitgliederzahl liegt zur Zeit bei etwa 4.000. Die Vereinsarbeit erfolgt in Arbeitskreisen und Erfahrungsgruppen. Neben einer öffentlichen Jahresversammlung (Controller Congress) finden regionale Tagungen statt. Regelmäßige Publikationen des Controller-Vereins sind die Zeitschrift „ Controller Magazin “ sowie die Controlling-Statements.

7. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)


Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wurde 1998 mit den Zielen gegründet, die Qualität der Rechnungslegung zu erhöhen und die Konvergenz der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften voranzutreiben, Empfehlungen (Standards) zur Rechnungslegung in Konzernen zu entwickeln, die Zusammenarbeit mit dem International Accounting Standards Board (IASB) und anderen Gremien im Bereich der Normierung und Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften zu pflegen, den Gesetzgeber bei der Schaffung von Rechnungslegungsvorschriften zu unterstützen, die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungs- und Harmonisierungsgremien zu vertreten (vgl. dazu § 342 HGB) sowie die Forschung in diesem Bereich zu fördern. Mitglied des DRSC kann jede natürliche Person werden, die im Bereich der Rechnungslegung qualifiziert und tätig ist; des Weiteren Organisationen, soweit ihre Mitgliedschaft durch geeignete natürliche Personen wahrgenommen wird. Das DRSC hat derzeit etwa 60 persönliche Mitglieder und 60 Firmenmitglieder. Es ist Träger des Deutschen Standardisierungsrats (DSR), der international als German Accounting Standards Board (GASB) auftritt, sowie des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), die aufgabenteilig die Ziele des DRSC verfolgen. Die Entwicklung der „ Deutschen Rechnungslegungsstandards “ (DRS) erfolgt in Arbeitsgruppen, deren Arbeitsergebnisse zunächst als Entwürfe im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses vorgestellt und damit für Stellungnahmen interessierter Dritter zugänglich gemacht werden, bevor sie verabschiedet werden (due process). Endgültig verabschiedete Standards werden schließlich vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) gemäß § 342 HGB bekannt gemacht.
Mit der Verabschiedung der „ IAS-Verordnung “ des Europäischen Parlaments und deren Umsetzung in nationales Recht durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind kapitalmarktorientierte Gesellschaften der Europäischen Union verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Diese Entwicklung hat der DSR zum Anlass für eine strategische Neuausrichtung seiner Tätigkeit genommen. Der Schwerpunkt der Arbeit des DSR wird nunmehr auf die Zusammenarbeit mit internationalen Rechnungslegungsgremien (Standardsetter) – hier vor allem das International Accounting Standards Board (IASB) – gelegt, um die Konvergenz der internationalen Rechnungslegungssysteme zu beschleunigen und in diesen Prozess die Belange der deutschen Rechnungsleger und Kapitalmarktteilnehmer einzubringen.

8. Wirtschaftsprüfer-Vereinigungen


Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – als Nachfolgeorganisation des Instituts für das Revisions- und Treuhandwesen – wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Pflichtprüfung für Aktiengesellschaften im Jahre 1930 gegründet. Die Ziele des IDW bestehen in der Förderung der Fachgebiete des Wirtschaftsprüfers, der Interessenvertretung des Berufsstands, der Ausbildung und Fortbildung, der Entwicklung seiner Berufsgrundsätze sowie der Formulierung von Anforderungen an eine einheitliche Berufsausübung auf hohem Qualitätsniveau. Die Mitgliedschaft ist sowohl natürlichen als auch juristischen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) Personen möglich. Das IDW hat derzeit über 11.100 persönliche und ca. 1.000 Firmenmitglieder. Damit sind nahezu 88% der deutschen Wirtschaftsprüfer im IDW organisiert.
Eine wesentliche Aufgabe des IDW besteht in der Erarbeitung von Standards, Stellungnahmen sowie erläuternden Hinweisen zu Fragen der Prüfung und der Rechnungslegung. Diese Facharbeit vollzieht sich bei Problemen von grundsätzlicher Bedeutung im Hauptfachausschuß (HFA), bei spezifischen Fragestellungen in einem von derzeit 10 Fachausschüssen. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung finden Lehrgänge zur Vorbereitung auf das WP-Examen, Seminare und Arbeitstagungen im Kreis der Mitglieder sowie öffentliche Fachtagungen statt. Die Ergebnisse seiner Tätigkeit veröffentlicht das IDW in den IDW-Fachnachrichten sowie in der Zeitschrift „ Die Wirtschaftsprüfung (WPg) “ , zudem gibt es das Wirtschaftsprüfer-Handbuch heraus.
Auf fachlichem Gebiet arbeitet das IDW mit dem Bundesverband der vereidigten Buchprüfer (BvB) zusammen, dessen Mitglieder bis zur Wiedereröffnung des Berufstands des vereidigten Buchprüfers im Jahre 1986 durch das IDW vertreten wurden. Die Tätigkeit des IDW wird seit 1961 ergänzt durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Körperschaft öffentlichen Rechts, die als Träger der beruflichen Selbstverwaltung aller Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland fungiert und insbesondere die Berufsaufsicht über ihre Pflichtmitglieder ausübt.
Literatur:
Blümle, E.-B. : Verbandsorganisation, in: Handwörterbuch der Organisation, hrsg. v. Frese, Erich, Stuttgart, 3. A., 1992, Sp. 2514 – 2525
Forster, Karl-Heinz : Wirtschaftsprüfer, in: Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 2206 – 2215
Fuchs-Wegner, Gertrud : Vereinigungen, betriebswirtschaftliche, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp. 4485 – 4495
Kortzfleisch, Gert von : Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Grochla, Erwin/Wittmann, Waldemar, Stuttgart, 4. A., 1976, Sp. 4111 – 4115
Mann, Siegfried : Unternehmensverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp. 4391 – 4399
Raffée, Hans/Petri, Klaus : Verbraucherverbände, in: Verbraucherverbände, hrsg. v. Grochla, Erwin/Wittmann, Waldemar, Stuttgart, 4. A., 1976, Sp. 4124 – 4134
Rodenstock, Rolf : Arbeitgeberverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp. 105 – 106
Schmid, Josef : Verbände - Interessenvermittlung und Interessenorganisationen, München et al. 1998
von Alemann, Ulrich : Interessenverbände. Informationen zur politischen Bildung 253, Bonn 1996
von Alemann, Ulrich : Organisierte Interessen in der Bundesrepublik, Opladen, 2. A., 1989
Wächter, Hartmut : Arbeitnehmerverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp. 112 – 120
Zimmer, Annette : Vereine – Basiselemente der Demokratie, Opladen 1996

 

 


 

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