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Gewinn

(profit)



Positiver Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen

siehe Jahresüberschuss, siehe auch Gewinnkonzept der Rechnungslegung.

Differenz zwischen den bewerteten Leistun­gen (Erlösen) und den Kosten, im Marke­tingkontext meist gleichbedeutend mit Deckungsbeitrag verwendet (Marketingziele, Marketing-Controlling).

I. in der Volkswirtschaftslehre :
1. Differenz zwischen Erlösen aus verkaufter Produktion und vollständigen Opportunitätskosten (Kosten) der für diese Produktion eingesetzten Produktionsfaktoren . In dieser Definition enthält der Gewinn den Unternehmerlohn, Eigenkapitalverzinsung sowie Risikoprämie für Vermögensverlust (Vermögen) bei Mißerfolg.
2. Unternehmerlohn als Einkommen für dispositive Arbeit. Hierunter fallen auch Einkommen der freien Berufe.
3. G.i.e.S., das Unternehmereinkommen vermindert um Unternehmerentlohnung und Eigenkapitalverzinsung, oft als Nicht-Faktoreinkommen oder auch Residualeinkommen (Einkommen) bezeichnet. Wird in der Theorie allgemein als Differenz zwischen Erlösen und Kosten einer bestimmten Periode definiert und in den Modellen der Preisbildung in der Analyse des kurzfristigen oder langfristigen Gleichgewichts (Gleichgewicht , Preistheorie) bestimmt. In marktwirtschaftlichen Ordnungen (Wirtschaftsordnung ) fallen diese Gewinn dem Kapitaleigentümer zu und sind Ausdruck für die mit ihren Entscheidungen zu tragenden Chancen wie Risiken. Im Laufe der letzten Jahrzehnte trat mit der Zurückdrängung des Eigentümer-Unternehmers eine Verlagerung der G.-zuweisung vom juristischen Eigentümer des Unternehmens (Betrieb , I.) zum Arbeitnehmer ein (Erfolgsbeteiligung). Bedeutsame Unterfälle sind:          a)         Pionier-G., nach Schumpeter Entlohnung für neuartige Produktions- und Absatzmethoden ,schöpferischer‘ Unternehmer, die gegenüber der Konkurrenz einen zeitlich begrenzten Vorsprung erringen, der durch Nachahmung eingeebnet wird. Sie fördern den wirtschaftlichen Fortschritt.          b)         dynamische Differential-Gewinn windfall gains , die aus meist nicht vorhersehbaren Änderungen der Marktbedingungen entstehen und nur vorübergehender Natur sind. Sie führen zu kurzfristigen Produktionsausweitungen.          c)         Monopol-G., durch Ausnutzung von Marktstellungen, die entweder durch Leistungen erworben oder durch Marktzugangsbeschränkungen für Konkurrenten (Nichtleistungseinkommen) oder auch durch Marktspaltungen (agglomerative und deglomerative Marktspaltung) erzielt werden. d) Profit in der Marxschen Theorie (Marxistische Wachstumstheorie), die Abschöpfung des Mehrwerts der Arbeit durch den Kapitalisten.
4. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist Gewinn Einkommen aus Unternehmertätigkeit (Einkommen) und Vermögen sowie auch in anderen Abgrenzungen (z.B. Verteilung des Volkseinkommens : an die Haushalte ausgeschütteter Gewinn, in den Unternehmen verbliebener (nichtausgeschütteter) G., an den Staat geflossener G. aus Beteiligungen (Beteiligung ,
1.), Wertpapierbesitz u.ä.). II. in der Betriebswirtschaftslehre :
1. handelsrechtlicher oder Bilanz-Gewinn , der sich von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinn siehe Jahresüberschuß unterscheidet. Wirddieser um einen G.- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie Entnahmen aus offenen Rücklagen (Rücklagen) und Einstellung aus dem Jahresüberschuß in die offenen Rücklagen verändert, so erhält man den Bilanz-Gewinn bzw. Bilanzverlust. Stellt den erkennbaren, nicht aber effektiven oder echten G. dar, der aus dem gesamten in der Unternehmung investierten Kapital und somit aus pagatorischem Gewinn und Fremdkapitalzinsen besteht.
2. pagatorischer G., der aus Zahlungsvorgängen abgeleitete G.
3. kalkulatorischer G. ist G. aus Sicht der Kostenrechnung , hier z.B. in der Teilkostenrechnung der Überschuß aller Deckungsbeiträge (Deckungsbeitragsrechnung) über den Fixkostenblock.
4. ökonomischer G. siehe kapitaltheoretischer G. ist derjenige Perioden-G., der ausgegenwärtigen und künftigen Ein- und Auszahlungen des Unternehmens abgeleitet wird. Er erlaubt eine verursachungsgerechte Periodenerfolgsermittlung und gibt deshalb den Kapitalwert für ein Investitionsprojekt (Investition) bereits für das Jahr seiner Durchführung an. Problem der Ermittlung des ökonomischen G. bildet die Bewertung des Vermögens . III. im Steuerrecht:
1. Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr vermehrt um die Entnahmen und nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben sowie vermindert um den Wert der Einlagen .
2. Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

 

 


 

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gewichtetes Mittel
 
Gewinn je Aktie (earnings per share)