Pensionskasse
eine von einem oder mehreren Unternehmen gegründete außerbetriebliche Einrichtung meist in der Rechtsform eines kleineren Versicherungsverein a.G. zur Gewährung von Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Versorgungsleistungen dürfen nur an Mitarbeiter dieser Unternehmen bzw. deren Angehörige gewährt werden. Die Mittel zur Finanzierung der Versorgungsleistungen werden durch Beiträge der Unternehmen aufgebracht, an denen der Arbeitnehmer beteiligt sein kann.
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