Pensionsgeschäfte
Verkäufe von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere), bei denen die Vertragspartner zugleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis zurückerwerben muß. Für die Deutsche Bundesbank sind Wechsel- und Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität. Nimmt sie z. B. von Banken Wertpapiere für 1 Monat in Pension, steht den Banken für diesen Zeitraum entsprechend zusätzliche Liquidität zur Verfügung. Offenmarktpolitik.
werden auf dem Gebiet der internationalen Zinsarbitrage (Arbitrage) abgewickelt. Es sind alle Vereinbarungen, nach denen Vermögensgegenstände (z.B. Wechsel , Wertpapiere , Darlehensforderungen (Darlehen , Forderung)) gegen Zahlung eines Betrages auf einen anderen (Pensionsnehmer) mit der Maßgabe übertragen werden, daß sie zu einem im voraus bestimmten oder vom Pensionsnehmer zu bestimmenden Zeitpunkt gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im voraus vereinbarten Betrages zurückerworben werden müssen. Es handelt sich also um eine Kopplung von Kassa - und Termingeschäften . Siehe auch Offenmarktpolitik ,
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