per se rule
Rechtsinstitut aus dem anglo-amerikanischen Common Law: die Einschränkung der freien wirtschaftlichen Betätigung ist per se unzulässig. Dieses Prinzip der per se-Unangemessenheit führt nicht nur zum Vorteil jedes Betroffenen zu einer größeren Rechtssicherheit hinsichtlich der Art von Beschränkungen, die der Sherman Act (Verbot jeder horizontalen oder vertikalen Wettbewerbsbeschränkung) verbietet, sondern macht es gleichzeitig überflüssig, komplizierte und langwierige wirtschaftliche Untersuchungen anzustellen, ob eine bestimmte Beschränkung der freien wirtschaftlichen Betätigung unangemessen ist oder nicht. Die Anwendbarkeit der p. ist aber bei der Fusionskontrolle in den USA weitgehend zu Gunsten der rule of reason eingeschränkt, die als Case Law den Einzelfall prüft, ob eine Wettbewerbsbeschränkung angemessen ist oder nicht.
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