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Popitzsches Gesetz

von J. Popitz (1927) aufgestelltes Gesetz der "Anziehungskraft des größten Etats". In einem förderativen Staat mit Gebietskörperschaften auf verschiedenen Ebenen (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), die jeweils eigenständige Budgets aufstellen, besteht nach dem Popitzsches Gesetz eine Tendenz zur Verlagerung von öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Ausgaben zur jeweils übergeordneten Gebietskörperschaft bzw. zum größeren Budget. In der Bundesrepublik Deutschland ist keine eindeutige Zentralisierungstendenz erkennbar. Rechnet man die Leistungen der Sozialversicherungen , die keiner Gebietskörperschaft zugerechnet werden, dem Bund zu, ist durch den Ausbau der Transfersysteme (Transfer) jedoch eine Verlagerung zugunsten des Bundes feststellbar.

 

 


 

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