Prinzip der Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeitsprinzip Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit an der Aufbringung des Steueraufkommens beteiligt werden. Dabei müssen Steuerpflichtige in gleichen Positionen gleich besteuert werden (horizontale Gleichbehandlung), und Steuerpflichtige in unterschiedlichen Positionen müssen unterschiedlich besteuert werden (vertikale Gleichbehandlung). Als Indikatoren der Leistungsfähigkeit (der wirtschaftlichen Lage) werden insbesondere Einkommen, Vermögen und/od. Konsum herangezogen. Ggs. Äquivalenzprinzip .
|