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Einkommen

einer Person oder Haushalt oder Unternehmen (Betrieb, I.) in einer bestimmten Zeiteinheit aus unterschiedlichen Quellen zufließender Strom von Gütern einschl. Diensten (Natural-E.) oder von Geldbeträgen (Geld-E.). E. entsteht bei der Produktion und ist als Faktor-E. siehe Leistungs-E. Entgeltung der für den Produktionsprozeß abgegebenen Faktorleistungen (Einkommensentstehung). Dem Faktor-E. steht das Übertragungs-E. siehe Transfer-E.gegenüber, das Wirtschaftseinheiten ohne Gegenleistung aufgrund rechtlicher Ansprüche (Sozialrenten, Pensionen) oder freiwilliger Zuwendungen zufließt. Faktor- und Übertragungs-E. unterscheiden sich nach der Verteilungsstufe im volkswirtschaftlichen Gesamtprozeß (Einkommensverteilung): das entstandene Faktor-E. wird durch den Produktionsprozeß verteilt (primäre Einkommensverteilung), das Übertragungs-E. durch den Staat aufgrund von ihm vorgenommener E.-sumverteilung (sekundäre Einkommensverteilung) (Einkommenspolitik). Das Faktor-E. gliedert sich in:        
1.        E. aus unselbständiger Arbeit siehe Arbeitnehmer-E. siehe Lohn-E. Ist das Entgelt für an Unternehmen, öffentliche und private Haushalte abgegebene Arbeitsleistungen; nicht zu verwechseln mit dem E. der Arbeitnehmer, das alle den Arbeitnehmern zugeflossenen Einkommensarten angibt, z.B. auch aus Vermögen .                
2.        E. aus Unternehmertätigkeit einschl. des E. freier Berufe, oft als Gewinn-E.          bezeichnet. Siehe auch Nicht-Faktoreinkommen . Die E.-sarten
1. und
2. werden als Erwerbs-E. siehe E. aus Erwerbstätigkeit siehe Arbeits-E. bezeichnet.
3. E. aus Vermögen siehe Besitz-E. siehe fundiertes E. siehe Kapital-E., z.B. in Form von Zinsen , Dividenden , Beteiligungserträge (Beteiligung ,
1.). Die Summe aller Faktor-E. einer Volkswirtschaft (Wirtschaft) heißt Volkseinkommen . Zur Ermittlung der Arbeitseinkommensquote verwendet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung das gesamtwirtschaftliche Arbeits-E., das aus dem Brutto-E. aus unselbständiger Arbeit gem. Inländerkonzept und einem kalkulatorischen Arbeits-Einkommen der selbständig Erwerbstätigen einschließlich mithelfender Familienangehörigen gebildet wird. Unter dem Aspekt der Anspruchsgrundlage wird zwischen Kontrakt-E., das im voraus durch Vertrag (Arbeits-, Mietvertrag) festgelegt wird, und Residual-E. unterschieden, das als Restgröße den Unternehmenserfolg und somit den Gewinn i.e.S. angibt. Weiter wird unter dem Aspekt der Substanzerhaltung oder auch der Kaufkraft zwischen Nominal-E., dem in Geldeinheiten gemessenen E., und dem Real-E. gegliedert, das Kaufkraftänderungen berücksichtigt, indem das Nominal-E. durch einen Preisindex dividiert wird. Hinsichtlich zu leistender Abgaben (Steuern, Sozialbeiträge) bzw. erhaltener  Transfers wird zwischen Brutto-E. und Netto-E. unterschieden. Das E. ist für einzel- und gesamtwirtschaftliche Entscheidungen eine bedeutende Bestimmungsgröße, was sich in der Mikroökonomik , hier in der Nachfragetheorie des Haushalts und Faktorangebotstheorie des Haushalts , und in der Makroökonomik , hier in der Konjunktur-, Konsum-, Wachstums- und Einkommensverteilungstheorie niederschlägt. In der makroökonomischen Konsumtheorie wird hinsichtlich der Fristigkeit zwischen kurzfristigem bzw. gegenwärtigem und langfristigem bzw. dauerhaftem E. bis zum Lebenszeit-E. unterschieden. Eine besondere Rolle spielt das permanente E., das auf die Gegenwart diskontierte langfristig erwartete reale E. Im Steuerrecht der Bundesrepublik ist E. die Summe aller Einkünfte , vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen .

 

 


 

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Einkommen aus Erwerbstätigkeit