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Satisfizierungsprinzip

Modifikation des absoluten Rationalitätsprinzips (z.B. der Maximierung gegebener Unternehmungsziele). Das S. ersetzt die Forderung nach Extremierung (Maximierung, Minimierung) des Wertes von Zielgrößen durch das Streben nach "befriedigenden" Lösungen eines Entscheidungsproblems im Hinblick auf ein gesetztes Anspruchsniveau. Im Rahmen dieses Rationalitätsbegriffs (eingeschränkte Rationalität) wird jedes Verhalten als vernünftig angesehen, das sich an der Erreichung begrenzt formulierter Ziele ausrichtet. Für die Formulierung begrenzter Zielvorschriften gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einem fixierten Zielerreichungsgrad können Mindest-und Obergrenzen für die Zielgrößen angegeben werden, ferner sind komparative Zielformulierungen möglich, bei denen auf die bisher erreichten Zielrealisationen oder auf andere Entwicklungen (z.B. Konkurrenzverhältnisse) Bezug genommen wird.

 

 


 

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