Forderung
Finanzaktivum
1. juristisch das Recht eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner auf Erfüllung einer Leistung.
2. in der Wirtschaftswissenschaft eine Seite einer Kreditbeziehung zwischen Wirtschaftssubjekten , i.d.R. mit dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung eines Geldbetrages. F. sind somit Ansprüche auf Geldzahlung aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen, Einlagen bei Banken , Geld , verbriefte Ansprüche wie z.B. Wechsel , Schuldverschreibungen , Beteiligungsrechte (Beteiligung ,
1.) wie Aktien . Zwischen F. und Gütern besteht der wesentliche Unterschied, daß letztere nur durch den Einsatz von Produktionsfaktoren im Produktionsprozeß entstehen, erstere ohne Faktoreneinsatz und ohne Produktionsprozeß. F. sind in der Bilanz grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Siehe auch Geldkapital .
|