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Unternehmungsziele

Die Ziele der Unternehmung, auf die sich ihre gesamten zielerreichenden Maßnahmen auszurichten haben und anhand derer die Zielerreichung der Unternehmung als wirtschaftliche Einheit beurteilt wird, sind keine von vornherein vorgegebenen, festen Größen. Vielmehr sind sie regelmäßig das Ergebnis eines Zielentscheidungsprozesses, in dem die unterschiedlichen Ziele der Unternehmungsträger und gesellschaftlicher Gruppen für die Unternehmung zu einem Ausgleich gebracht werden. Die These von der Instrumentalfunktion der Unternehmung verknüpft die U. (als Ziele der Unternehmung) mit den Zielen der Unternehmungsträger und gesellschaftlichen Gruppen für die Unternehmung. Man unterscheidet die ökonomische und die soziale Dimension der U.Die Gesamtheit der ökonomischen Ziele einer Unternehmung wird auch als ihre Zielkonzeption bezeichnet, die grundsätzlich aus drei Zielkategorien besteht:
1.    Leistungsziele (Beschaffungs-, Lagerhaltungs-, Produktions- und Absatzziele);
2.    Finanzziele (Liquiditäts-, Investitions- und Finanzierungsziele);
3.    Erfolgsziele (Umsatz-, Wertschöpfungs-, Gewinn-, Rentabilitätsziele). U. haben stets (implizit oder explizit) eine soziale Dimension: gerechte Entlohnung, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit, Gewinn- und Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer, Mitspracherechte bei der Formulierung und Verfolgung der Unternehmungsziele u.a.

 

 


 

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