Schlagschatz
siehe unter Münzgewinn Das Münzregal und das damit verbundene Recht der Einnahme des Schlagschatz (= Prägegewinn) von Scheidemünzen sind bis heute dem Staat erhalten geblieben, in der Bundesrepublik durch das "Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" vom 8.7.1950. Die Bundesbank handelt hier nur als Agent des Staates und seiner Regierung, indem sie die Münzen in Umlauf bringt und den Münzgewinn an den Staat abführt, der ihn als Einnahme im Etat verbucht.
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