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                             Schlichtung ist die Mithilfe zur Lösung von Konflikten zwischen Tarifvertragsparteien (Tarifrecht , Tarifvertrag) und zwischen den Parteien der Betriebsvereinbarung     (Arbeitsordnung). Die S. hat einen (neuen) Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zum Ziel. Neben der staatlichen S. mit S.-Behörden wie Schieds(S.)ausschüssen, Landesschlichter und oberste Arbeitsbehörde der Länder gibt es die freiwillige S., die durch Tarifvertrag vereinbart ist.      |