Arbeitsordnung
siehe unter Betriebsordnung siehe unter Betriebsvereinbarung Regelungen zu innerbetrieblichen Angelegenheiten auf der Rechtsgrundlage des Betriebsverfassungsgesetzes , die nicht in überbetrieblichen Tarifverträgen enthalten sind, z.B. Arbeitszeit, Ruhepausen, Schichtwechsel, Überstunden, Betriebsgeheimnis, Werkswohnungen. A. bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
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