Stammeinlage
Das Stammkapital (fester Teil des Eigenkapitals) der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt mindestens 50000, EUR. Die S. eines Gesellschafters beträgt mindestens 500, EUR. Bei der S. in Form von Sacheinlagen gelten besondere Vorschriften (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Die Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn auf jede S. mindestens 25% eingezahlt sind, sofern keine Sacheinlagen vereinbart sind. Insgesamt müssen die eingezahlten S. zuzüglich der S. in Form von Sacheinlagen den Betrag von 25000, EUR erreichen. Bei der Gründung einer "Ein-Mann-GmbH" sind mindestens 25000, EUR als S. einzuzahlen; für den Rest sind Sicherheiten zu bestellen.
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