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Steuerausweichung

Verhalten eines Steuerpflichtigen, das darauf abzielt, Tatbestände, an die eine Steuer anknüpft, nicht zu verwirklichen bzw. die Verwirklichung zu reduzieren. Dies wird immer dann versucht, wenn von der Steuer eine "Signalwirkung" ausgeht, d.h. dem Steuerpflichtigen die Steuerbelastung besonders hoch oder ungerechtfertigt erscheint. Die S. ist i. Ggs. zur Steuerhinterziehung ein legales Verhalten des Steuerpflichtigen, um seine Steuerlast zu senken.

 

 


 

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