Steuerträger
derjenige, der ökonomisch den Steuerbetrag zu leisten hat, d.h. dessen Einkommen oder Vermögen durch die Besteuerung gekürzt wird. Aufgrund von Steuerüberwälzungsvorgängen fallen Steuerpflichtiger und S. nicht immer zusammen. Sofern eine Steuerüberwälzung vom Gesetzgeber gewollt wird, bezeichnet man denjenigen, dem die definitive Steuerbelastung gesetzlich zugedacht ist, als Steuerdestinatar.
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