Subventionsbericht
Bericht über finanzielle Hilfen sowie Steuer- und Zinsbegünstigungen, zu dessen Vorlage die Bundesregierung nach § 12 StabG verpflichtet ist. Seit 1968 wird der S. alle zwei Jahre erstellt und dem Parlament vorgelegt. Der Zweck des Berichtes ist eine Zusammenstellung aller gewährten Subventionen, von der letztlich auch eine eindämmende Wirkung auf die künftige Subventionsgewährung erwartet wird.
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