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			     Tratte
			      ist ein gezogener Wechsel als Regelfall eines Wechsels (Art. 1 WG). Der Wechsel wird vom Aussteller auf den Namen dessen gezogen, der bezahlen soll (Bezogener). Der Mindestinhalt lautet z.B.: "Hamburg, den  
1.  April 1988. Gegen diesen Wechsel zahlen Sie an Herrn X (Remittend) am  
1.  Juli 1988 in Hamburg eintausend Deutsche Mark" Name des Bezogenen und Unterschrift des Ausstellers.  
			        
			        
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