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Wechselnehmer. Derjenige, an den oder an dessen Order der Wechselbetrag zu bezahlen ist. Die Angabe des R. ist im Wechseltext unbedingt erforderlich für die Gültigkeit des gezogenen Wechsels und des Solawechsels (Wechsel).
Weitere Begriffe : materielles Gut | Termingeschäft | Verteilungsmaße
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