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Umlaufvermögen

(current assets)



Die kurz- und mittelfristigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens werden im Umlaufvermögen erfasst. Kassenbestand, Bankguthaben, Forderungen und Vorräte werden im Umlaufvermögen bilanziert.

  besteht aus solchen Vermögensteilen der Unternehmung, die eine vergleichsweise kurzfristige Bindungsdauer aufweisen bzw. die im Sinne der negativen Abgrenzung nicht zum Anlagevermögen gehören und auch keine Posten der Rechnungsabgrenzung (Rechnungsabgrenzungsposten) sind. In der gesetzlichen Bilanzgliederung des § 266 HGB ist das U. mit dem Großbuchstaben B gekennzeichnet. Inhaltlich setzt sich das U. aus vier Untergruppen zusammen: B.      I.          Vorräte    II.   Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    III.  Wertpapiere    IV.  Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei                         Kreditinstituten.

 

 


 

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