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Unfallversicherung

  hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle zu verhüten und den Schaden auszugleichen, der durch Körperverletzung infolge von Arbeitsunfällen oder durch Berufskrankheiten entsteht. Pflichtversichert sind alle auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, auch Vorstandsmitglieder) ohne Rücksicht auf ein Entgelt oder dessen Höhe. Die U. gliedert sich in eine allgemeine U., der alle gewerblichen Unternehmen angehören, in die landwirtschaftliche U. und die See-U. Der Abschluß einer privaten U. oder Haftpflichtversicherung entbindet nicht von der gesetzlichen U. Träger der U. sind Berufsgenossenschaften. Diese können Unfallvorschriften erlassen.

 

 


 

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Unfertige und fertige Erzeugnisse (Rechnungslegung)