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Unterschlagungsprüfung

freiwillige Prüfung, zumeist gesondert von der Jahresabschlußprüfung, bei Vorliegen von gravierenden Verdachtsmomenten, z.B. Auffinden von gefälschten Belegen, mit dem Ziel, den Umfang des Schadens und den Täter aufzudecken. Die U. wird entweder von der Internen Revision oder von externen Prüfern vorgenommen. Fallweise werden Sachverständige (z.B. EDV-Spezialisten) hinzugezogen.

 

 


 

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