Jahresabschlußprüfung
mit dem Aktiengesetz (Aktienrecht) für Aktiengesellschaften stufenweise eingeführte Pflichtprüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung durch externe Wirtschaftsprüfer , um die verschiedenen Interessengruppen davor zu schützen, daß der Vorstand (Aktiengesellschaft) bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bestehende gesetzliche Vorschriften und Grundsätze einer gewissenhaften Rechenschaftslegung verletzt. J. ist Voraussetzung für den Bestätigungsvermerk . Darüberhinaus ist der Jahresabschluß und der Prüfungsbericht vom Aufsichtsrat (Aktiengesellschaft) zu prüfen. Gem. Bilanzrichtlinien-Gesetz besteht für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften Prüfpflicht. Kleine Aktiengesellschaften unterliegen dieser Pflicht dann nicht, wenn sie nicht börsennotiert sind. J. von mittelgroßen GmbH kann auch durch vereidigte Buchprüfer erfolgen. Die Auswahl der Abschlußprüfer erfolgt nach strengen Mindestanforderungen (§ 319 HGB).
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