Verbrauchsteuer
alle Steuern auf die Einkommensverwendung , die den Verbrauch oder Gebrauch von Waren (Gut) belasten. Die Mehrwertsteuer ist ihrer ökonomischen Wirkung nach eine allgemeine Verbrauchsteuer, ist aber rechtlich als Verkehrsteuer klassifiziert. Die wichtigsten bundesgesetzlich normierten speziellen V. sind: Einfuhrumsatzsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Zuckersteuer, Leuchtmittelsteuer, Salzsteuer, Teesteuer. Im Rahmen der Steuerharmonisierung der EG wird lediglich die Besteuerung des Verbrauchs von Mineralöl, Tabak, Alkohol, Bier und Wein angestrebt. Spezielle örtliche V. sind (von Gemeinden oder Kreisen erhoben): z.B. Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Vergnügungsteuer, Jagd- und Fischereisteuer. Ein rationales System der Verbrauchsbesteuerung ist nicht erkennbar. Fiskalische Zielsetzungen standen i.d.R. im Vordergrund, obgleich eine ganze Reihe von V. ausgesprochene Bagatellsteuern darstellen. S.a. Umsatzsteuer.
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