Vermögensbildung
Gemeint ist meist die individuelle V., also die individuelle Bildung von Geld- und auch Humanvermögen (Kapital) der privaten Haushalte (Haushalt) durch Sparen . Insbesondere meint der Begriff i.d.R. die Förderung der V. in Arbeitnehmerhand (Arbeitnehmer) durch Förderung des Sparwillens, aber auch der Sparfähigkeit der Arbeitnehmer . Hierzu erging das Gesetz zur Förderung der V. der Arbeitnehmer vom 12.7.1961. Nunmehr gültig ist das Dritte Vermögensbildungsgesetz i.d.F. vom 30.9.1982. Die V. wird durch Steuervergünstigungen und Befreiung von Sozialversicherungsleistungen gefördert. Es gibt einen Katalog für in Betracht kommende vermögenswirksame Leistungen. Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen bis 24000 EUR (bei zusammenveranlagten Eheleuten: 48000 EUR, für jedes Kind 1800 EUR mehr) erhalten eine Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen mit einer bestimmten Höchstgrenze. Eine Beteiligung am Produktivvermögen (Kapital) der Arbeitgeber soll gefördert werden. Gleichwohl besteht darüber noch keine Klarheit, insbesondere ist die Form der Beteiligung, ob betrieblich oder überbetrieblich, noch umstritten.
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