Vermögensteuer
ist eine Personensteuer und gehört zu den Bestandsteuern. Das V.-aufkommen fließt den Ländern zu. Die Bemessungsgrundlage ist das nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu ermittelnde Gesamtvermögen nach Abzug von Freibeträgen Der Steuersatz beträgt seit dem 1.1.1978 0,5% für natürliche Personen und 0,7% für juristische Personen. Grundlagen der V. sind das Vermögensteuergesetz und das Bewertungsgesetz.
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