Verpflichtungsermächtigung
früher siehe Bindungsermächtigung Durch Bundesgesetz ausgesprochene Ermächtigung der öffentlichen Verwaltung zur Aufnahme von Krediten oder Gewährung von Bürgschaften für Ausgaben künftiger Rechnungsjahre. V. ermöglicht langfristige Planung bei Wahrung des Budgetrechts des Parlaments.
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