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Verrechnungspreis

(transfer price; im   Steuerrecht, Internationales). Verrechnungspreis ist der Preis, zu dem Güter und Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmens(verbundes) angesetzt werden. Verrechnungspreise werden oft (steuer-)gestaltend eingesetzt. Besonders international tätige Unternehmen versuchen durch den Einsatz von Verrechnungspreisen Gewinne auf Unternehmensteile im niedrigbesteuernden Ausland zu verlagern. Die betroffenen Staaten versuchen, den Gewinnverlagerungen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurden Methoden zur Überprüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen entwickelt. Ein Ver­rechnungspreis ist angemessen, wenn die Preise für den Güter- und Dienstleistungsaustausch zwischen den einzelnen Unternehmen einem Fremdvergleich (Dealing-at-arm \'s -length- Regel) standhalten. Falls dies nicht der Fall ist, werden sie entsprechend korrigiert. Siehe auch   Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).

Literatur: Djanani, Christiana / Brähler, Gernot, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wiesbaden 2004; Frotscher, Gerrit, Internationales Steuerrecht, München 2001. Internetadressen: http://www.steuer-newsletter.de/themen/istr/article.php/id/1081; http://www.pwc. com/extweb/service.nsf/docid/BD5D372030A7C85D80256C150050DD29

 

 


 

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