Wechseldiskont
Ankauf eines Wechsels, i.d.R. durch eine Bank . Dem Wechselverkäufer (= Kreditnehmer) wird die auf den Barwert diskontierte (Abzinsung) Wechselsumme als Kredit zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit des Wechselkredits ist durch den Tag der Diskontierung und den Verfalltag des Wechsels begrenzt. I.d.R. wird der Wechselkredit nicht vom Kreditnehmer, dem Einreicher des Wechsels bei der Bank, sondern vom Bezogenen zurückgezahlt, sofern es kein Solawechsel (Wechsel) ist. Bei der Diskontierung von Wechseln besteht zwischen Bank und Kunden ein Kreditverhältnis, bei der Rediskontierung (Diskontpolitik) ein solches zwischen Bank und Deutscher Bundesbank .
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