WTO
Abkürzung für Welthandelsorganisation, World Trade Organization. Trat als neue multilaterale Institution 1995 an die Stelle des GATT. Nach weitgehender Liberalisierung der Warenmörkte ist durch den Vertrag für Finanzdienstkismngen der rechliche Rahmen für Liberalisierungen
im Bereich der Finanzdienstleistungen geschaffen worden. Das Abkommen sieht u. a. erleichterten Zugang von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen zu den jeweiligen Finanzdienstleistungsmörkten der Mitgliedstaaten der WTO vor. Es regelt u. a. Fragen der zulössigen Höhe der Beteiligungen an auslöndischen Unternehmen und die Zahl möglicher Bankniederlassungen.
Abk. für World Trade Organization; aus dem GATT 1995 hervorgegangene Institution zur Öffnung der Märkte und Steigerung des Welthandels mit Sitz in Genf. Internetadresse: www.wto.org
Welthandelsorganisation (World Trade Organization) An die Stelle des bislang nur provisorisch angewendeten GATT - Vertrages soll eine internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die WTO, treten. Unter dem Dach der W. werden sämtliche Abkommen der Uruguay-Runde sowie der GATT-Vertrag zusammengefasst. Die neue Organisationsstruktur gewährleistet die Verwirklichung des \'"single package"-Ansatzes: Alle GATT-Vertragsparteien müssen alle Abkommen der Uruguay-Runde übernehmen. Der Beitritt aller GATT-Vertragspar-teien zur W. ermöglicht somit die Überwindung der seit Abschluß der Tokio-Runde be-stehenden Zersplitterung des Welthandelssystems. Eine auf bestimmte Abkommen beschränkte Mitgliedschaft ist mit dem "single package"-Ansatz der Uruguay-Runde nicht mehr vereinbar. Allerdings gibt es nach wie vor plurilaterale Abkommen, deren Mitgliedschaft nicht universell ist: - das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, - das Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen, - das Übereinkommen über Milcherzeugnisse und - das Übereinkommen über Rindfleisch. Die Teilnahme an diesen Abkommen ist nicht an die Mitgliedschaft in der W. geknüpft. Darüber hinaus werden unter der Ägide der W. ein gestrafftes und einheitliches multi-laterales Streitschlichtungsverfahren sowie ein Mechanismus zur multilateralen Über-prüfung der Handelspolitiken der Mitgliedstaaten geschaffen.
|