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Zentralplan

zentraler Wirtschaftsplan in einer Zentralverwaltungs - und Planwirtschaft. Aufgrund des Z. wird der arbeitsteilige Wirtschaftsprozeß gelenkt. Er beinhaltet die Entscheidungen einer Planbehörde darüber, welche Güter in welcher Menge und Qualität zu erzeugen und nach welcher Rangfolge sie an andere Betriebe und Haushalte zu verteilen sind (Planauflagen). Oberste Pflicht der Betriebe ist die fristgerechte Erfüllung der Planauflagen (Planerfüllungsprinzip). Planübererfüllung wird durch Prämien belohnt, die Nichteinhaltung der Planvorschriften ist mit Sanktionen belegt. Die zentrale Lenkung der Wirtschaftsprozesse mit Hilfe eines Z. scheint zwar eine relativ einfache Konzeption zu sein, ist jedoch in der Praxis äußerst schwer zu handhaben, wie die Erfahrungen in zentralgelenkten sozialistischen Ländern zeigten.

 

 


 

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Zentralisation und Dezentralisation (Delegation)
 
Zentralverband des Deutschen Handwerks