Zentralverwaltungswirtschaft
Wirtschaftsordnung in Form der Planwirtschaft mit einer zentralen Planbehörde. Letztere legt in Jahresplänen, die in mehrjährige Perspektivpläne eingebettet sind, die Produktionsziele, den Einsatz der (verstaatlichten) Produktionsmittel und die Verteilung der Produktionsergebnisse fest. Sie kann aber die Koordination durch den Plan nicht nach den Kriterien rationalen Wirtschaftens, auch nicht durch Sanktionen, gewährleisten.
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