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Aktienarten

(a) Man unterscheidet   Aktien nach verschiedenen Kriterien:
(1) nach der Aufteilung des   Grundkapitals zwischen   Nennbetragsaktien und   Stückaktien;
(2) nach formalen Kriterien und nach der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit zwischen   Inhaber-,   Namens- und   vinkulierten Namensaktien;
(3) nach Inhalt und Ausgestaltung der verbrieften Mitgliedschaftsrechte zwischen   Stammund   Vorzugsaktien, wobei Aktien des gleichen Typs zu Gattungen zusammengefasst werden können (Gattungsaktien);
(4) nach der Urkundenart zwischen Einzel- und Globalaktie (Aktienurkunde). (b) Die   Satzung muss festlegen, welche Arten von Aktien bestehen. (c) Daneben sind die   Aktie, eigene und die   Belegschaftsaktie zu nennen. Siehe auch   Spartenaktien und   Aktiengesellschaft (mit Literaturangaben).

 

 


 

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