Aktienarten
(a) Man unterscheidet Aktien nach verschiedenen Kriterien:
(1) nach der Aufteilung des Grundkapitals zwischen Nennbetragsaktien und Stückaktien;
(2) nach formalen Kriterien und nach der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit zwischen Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
(3) nach Inhalt und Ausgestaltung der verbrieften Mitgliedschaftsrechte zwischen Stammund Vorzugsaktien, wobei Aktien des gleichen Typs zu Gattungen zusammengefasst werden können (Gattungsaktien);
(4) nach der Urkundenart zwischen Einzel- und Globalaktie (Aktienurkunde). (b) Die Satzung muss festlegen, welche Arten von Aktien bestehen. (c) Daneben sind die Aktie, eigene und die Belegschaftsaktie zu nennen. Siehe auch Spartenaktien und Aktiengesellschaft (mit Literaturangaben).
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