Aussperrung
Arbeitskampfmassnahme der Arbeitgeberseite, durch die die Arbeitnehmer plamnässig an der Erbringung der Arbeitsleistung durch Fernhalten von der Betriebsstätte gehindert werden unter gleichzeitiger Verweigerung der Lohn- und Gehaltszahlung. Formen sind Abwehraussperrung und Angriffsaussperrung. Siehe auch Arbeitskampf.
in der Bundesrepublik Maßnahme der Arbeitgeber im Arbeitskampf mit suspendierender, aber nicht auflösender Wirkung auf das Arbeitsverhältnis, um einen Streik abzuwehren. Nach der Rechtsprechung entspricht die A. dem Prinzip der Waffengleichheit gegenüber den Streikenden und muß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Von Seiten der Gewerkschaften wird Aussperrung als moralisch unvertretbares Kampfmittel angesehen.
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