Diskontkredit
siehe Wechseldiskontkredit.
der von einer Bank aufgrund des Ankaufes von Wechseln gewährte Kredit in Höhe des um den Diskont verminderten Wechselbetrages. Da der D. vom Wechselschuldner zurückgezahlt wird, liegt ökonomisch gesehen keine Kreditgewährung, sondern nur ein Forderungsverkauf an die Bank vor.
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