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KMU

(A)Abk. für   Kleine und Mittlere Unternehmen; siehe auch   Mittelstandsökonomie, Tabelle und die dort angegebene Literatur. (B) (österreichische Definition), Abk. für kleine und mittlere Unternehmen; die Auslegung dieses Begriffes orientiert sich an der Empfehlung der Kommission vom
6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), die auf vier Krite­rien abstellt: Anzahl der unselbständig Beschäftigten, Umsatz, Bilanzsumme, Unabhängigkeit. Die Grössenklasse der KMU setzt sich allgemein aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Per­sonen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. (Art 2 Abs. 1 des Anhanges der Empfehlung). Darüber hinaus darf an ihnen kein anderes Unternehmen mehr als 25% des Kapitals halten. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Millionen EUR nicht übersteigt (Art. 2 Abs. 2 des Anhanges der Empfehlung). Als Kleinstunternehmen hingegen soll ein Unternehmen bezeichnet werden, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Millionen EUR nicht überschreitet (Art. 2 Abs. 3 des Anhanges der Empfehlung).

 

 


 

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