Schuldverschreibung
(engl. Bond). Als Schuldverschreibung bezeichnet man mittel- bis langfristige Kredite, die am Kapitalmarkt durch Emission von Wertpapieren aufgenommen und in handelbaren Teilschuldverschreibungen verbrieft werden. Die klassischen Fonnen sind die mittelfristige Obligation und die langfristige Anleihe, die mit einer laufenden Zinszahlung in Form eines jährlich einzulösenden Kupons (franz. coupon) ausgestattet sind und endfällig getilgt werden.
Inhaberpapier, das ein Forderungsrecht verbrieft. Zu den Inhaberschuldverschreibungen gehören die S. der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, insbesondere des Bundes, der Länder und Gemeinden (z.B. Prämienanleihen), Hypothekenpfandbriefe, Gewinnanteilscheine einer AG , Inhaberlagerscheine. Zur Ausstellung von S. ist grundsätzlich eine staatliche Genehmigung erforderlich, von der nur S. des Bundes und der Länder befreit sind.
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