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Schuldverschreibung

(engl. Bond). Als Schuldverschreibung bezeichnet man mittel- bis langfristige Kredite, die am   Kapitalmarkt durch   Emission von Wertpapieren aufgenommen und in handelbaren Teilschuldverschreibungen verbrieft werden. Die klassischen Fonnen sind die mittelfristige   Obligation und die langfristige   Anleihe, die mit einer laufenden Zinszahlung in Form eines jährlich einzulösenden Kupons (franz. coupon) ausgestattet sind und   endfällig getilgt werden.

 Inhaberpapier, das ein Forderungsrecht verbrieft. Zu den Inhaberschuldverschreibungen gehören die S. der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, insbesondere des Bundes, der Länder und Gemeinden (z.B. Prämienanleihen), Hypothekenpfandbriefe, Gewinnanteilscheine einer AG , Inhaberlagerscheine. Zur Ausstellung von S. ist grundsätzlich eine staatliche Genehmigung erforderlich, von der nur S. des Bundes und der Länder befreit sind.

 

 


 

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