Tochtergesellschaft
(allgemeine Charakterisierung). Das abhängige Unternehmen im Rahmen eines (Unterord-nungs)Konzerns wird als Tochtergesellschaft bezeichnet, das beherrschende Unternehmen wird Muttergesellschaft genannt. Siehe auch Tochterunternehmen (insbesondere im Konzernabschluss)
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