Verbraucherschutz
Teilbereich der Verbraucherpolitik, der sich der Mittel der Rechtsordnung bedient, um für den Konsumenten unerwünschte Effekte von Austauschprozessen am Markt zu unterbinden. Die Inhalte des Verbraucherschutzes lassen sich dabei drei Hauptkategorien zuordnen: Rechtsschutz: Die Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Anbietern unterliegen den gleichen Prinzipien wie der Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten. Das Kompetenzgefälle zwischen Unternehmen und privaten Haushalten führt dabei jedoch zu Machtungleichgewichten, deren Ausnutzung durch die Anbieter inForm bestimmter Gesetze verhindert werden soll. Ein typisches Beispiel dafür ist das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Versand- und Haustürgeschäften. Vermögens- und Gesundheitsschutz: Risiken, die mit dem Gebrauch von Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, können von Verbrauchern häufig nicht (vollkommen) erkannt werden. Deshalb gibt es eine Fülle von Vorschriften bezüglich der Warenkennzeichnung. Informationsschutz: Über die Warenkennzeichnung hinaus besteht eine Reihe von Vorschriften bezüglich der Kommunikationspolitik von Anbietern, die entweder negativ bestimmen, welche Informationsin- halte, -gestaltungen und - Wirkungen auszuschließen sind, oder positiv festlegen, welche Informationen den Verbrauchern mindestens mitzuteilensind (z. B. Preisauszeichnung). Die Instrumente oder Maßnahmen des Verbraucherschutzes sind in der Reihenfolge der Verbindlichkeit für die Betroffenen: Gesetze bzw. Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. gerichtliche Kontrolle, Verwaltungskontrolle, nicht-rechtliche Maßnahmen (soft law), etwa über einen Ombudsman für Verbraucher, wie er in skandinavischen Ländern installiert ist, Selbstkontrolle der Wirtschaft und Selbstdisziplin einzelner Anbieter. Die ersten drei Instrumente gehören in den Bereich staatlichen Handelns, die Verwaltungskontrolle wird meist durch Bundesbehörden, Länderbehörden und kommunale Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter) ausgeübt. Da die personellen Ressourcen dieser Behörden meist lediglich für Stichproben ausreichen, ist die Durchsetzung eines wirksamen rechtlichen Verbraucherschutzes das Kernproblem dieses Teils der Verbraucherpolitik.
Literatur: Kuhlmann, E., Verbraucherpolitik, München 1990, S. 87 ff.
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