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Verbraucherschutz

Teilbereich der Verbraucherpolitik, der sich der Mittel der Rechtsordnung bedient, um für den Konsumenten unerwünschte Ef­fekte von Austauschprozessen am Markt zu unterbinden. Die Inhalte des Verbraucher­schutzes lassen sich dabei drei Hauptkatego­rien zuordnen: Rechtsschutz: Die Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Anbietern un­terliegen den gleichen Prinzipien wie der Ge­schäftsverkehr zwischen Kaufleuten. Das Kompetenzgefälle zwischen Unternehmen und privaten Haushalten führt dabei jedoch zu Machtungleichgewichten, deren Ausnut­zung durch die Anbieter inForm bestimmter Gesetze verhindert werden soll. Ein typi­sches Beispiel dafür ist das Recht zum Rück­tritt vom Kaufvertrag bei Versand- und Haustürgeschäften. Vermögens- und Gesundheitsschutz: Ri­siken, die mit dem Gebrauch von Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, kön­nen von Verbrauchern häufig nicht (voll­kommen) erkannt werden. Deshalb gibt es eine Fülle von Vorschriften bezüglich der Warenkennzeichnung. Informationsschutz: Über die Waren­kennzeichnung hinaus besteht eine Reihe von Vorschriften bezüglich der Kommuni­kationspolitik von Anbietern, die entweder negativ bestimmen, welche Informationsin- halte, -gestaltungen und - Wirkungen auszu­schließen sind, oder positiv festlegen, welche Informationen den Verbrauchern minde­stens mitzuteilensind (z. B. Preisauszeich­nung). Die Instrumente oder Maßnahmen des Ver­braucherschutzes sind in der Reihenfolge der Verbindlichkeit für die Betroffenen: Gesetze bzw. Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. gerichtliche Kon­trolle, Verwaltungskontrolle, nicht-rechtliche Maßnahmen (soft law), etwa über einen Ombudsman für Ver­braucher, wie er in skandinavischen Län­dern installiert ist, Selbstkontrolle der Wirtschaft und Selbstdisziplin einzelner Anbieter. Die ersten drei Instrumente gehören in den Bereich staatlichen Handelns, die Verwal­tungskontrolle wird meist durch Bundesbe­hörden, Länderbehörden und kommunale Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter) ausgeübt. Da die personellen Ressourcen dieser Behörden meist lediglich für Stich­proben ausreichen, ist die Durchsetzung eines wirksamen rechtlichen Verbraucher­schutzes das Kernproblem dieses Teils der Verbraucherpolitik.

Literatur:  Kuhlmann, E., Verbraucherpolitik, München 1990, S. 87 ff.

 

 


 

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