Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Rechtsform für Versicherungsunternehmen, deren Statuten das VAG regelt. Grundlage des VVaG ist das Personalitätsprinzip „von Mitgliedern für Mitglieder”. Die Versicherungsnehmer eines VVaG sind gleichzeitig dessen Vereinsmitglieder. Organe des VVaG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglie-der- resp. Delegiertenversammlung. Der VVaG finanziert sich durch Beiträge und hat keinen eigenen Kapitalmarktzugang. Siehe auch Versicherungsbetriebslehre (mit Literaturangaben).
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