Vorstand
Der Vorstand ist neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung eines der drei Pflichtorgane der Aktiengesellschaft. Er leitet unter eigener Verantwortung die Aktiengesellschaft, führt deren Geschäfte und vertritt diese gerichtlich und aussergerichtlich. Dabei gilt die Sorgfaltspflicht eines ordentli-chen, gewissenhaften und verschwiegenen Geschäftsleiters. Der Begriff ist für die Aktiengesellschaft (und daneben für die Genossenschaft) reserviert; demgegenüber leitet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Geschäftsführer. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat und durch den Aktionär in der Hauptversammlung kontrolliert. Er hat dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten und dem Aktionär Auskunft zu erteilen. Der Aktiengesellschaft haftet der Vorstand für Pflichtverletzungen. Siehe auch Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder, hrsg. von Semler J. und Peltzer, M., München 2005; Ragus, G.: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, Berlin 2005.
das geschäftsführende Organ zahlreicher privat- oder öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse oder Körperschaften, z.B. bei einer Aktiengesellschaft, Genossenschaft , beim Verein, bei der Deutschen Bundesbahn , bei den Sozialversicherungsträgern u.a.m.
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