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Vorstand

Der Vorstand ist neben   Aufsichtsrat und   Hauptversammlung eines der drei Pflichtorgane der   Aktiengesellschaft. Er leitet unter eigener Verantwortung die Aktiengesellschaft, führt deren Geschäfte und vertritt diese gerichtlich und aussergerichtlich. Dabei gilt die Sorgfaltspflicht eines ordentli-chen, gewissenhaften und verschwiegenen Geschäftsleiters. Der Begriff ist für die Aktiengesellschaft (und daneben für die Genossenschaft) reserviert; demgegenüber leitet die   Gesellschaft mit beschränkter Haftung der   Geschäftsführer. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat und durch den Aktionär in der   Hauptversammlung kontrolliert. Er hat dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten und dem Aktionär Auskunft zu erteilen. Der Aktiengesellschaft haftet der Vorstand für Pflichtverletzungen. Siehe auch   Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder, hrsg. von Semler J. und Peltzer, M., München 2005; Ragus, G.: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, Berlin 2005.

das geschäftsführende Organ zahlreicher privat- oder öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse oder Körperschaften, z.B. bei einer Aktiengesellschaft, Genossenschaft , beim Verein, bei der Deutschen Bundesbahn , bei den Sozialversicherungsträgern u.a.m.

 

 


 

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