öffentliche Aufgaben
Aufgaben des Staates, z.B. die Versorgung mit Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialleistungen, mit innerer und äußerer Sicherheit. Drei Aufgabenbereiche sind zu unterscheiden: Die Verhinderung nicht erwünschter Effekte der privatwirtschaftlichen Aktivität bzw. die Förderung erwünschter Effekte; das Angebot an Leistungen, die privatwirtschaftlich nicht (ausreichend) bereitgestellt werden; die Schaffung meritorischer Güter, für die es (noch) keinen individuellen Bedarf gibt, die aber vom Staat als notwendig erachtet werden. S.a. Finanzwissenschaft.
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