Überweisung
Mit einem bestimmten Formular erteilter Auftrag des Inhabers eines Giro- oder Kontokorrentkontos, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag auf das Konto eines anderen bei einem beliebigen Kreditinstitut zu überweisen.
umfasst den Kapitaltransfer mittels der Verrechnungsnetze der Banken vom Bankkonto des Auftraggebers der Überweisung auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers; Überweisungsgesetz, EUROPA-Überweisungsauftrag, TARGET-Überweisungssystem, AZV-Überweisungssystem, Zahlungsauftrag im Aussentwirtschaftsverkehr.
Verfügung des Kontoinhabers über sein Guthaben bei einer Bank (Banken), beim Postscheckamt oder bei einem Kreditinstitut zum Transfer eines Geldbetrages von seinem Konto (Girokonto) auf ein anderes Konto. Die Ü. ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, speziell des Giroverkehrs. Eine Ü. setzt voraus, daß die Beteiligten an der Begleichung einer Geldschuld oder an einem sonstigen Zahlungsausgleich ein Konto besitzen und daß das Konto des Empfängers dem Überweisenden bekannt ist. Neuerdings weit verbreitet ist die Ü. in Form des Lastschriftverfahrens, wobei man das Einziehungsermächtigungsverfahren (Schuldner ermächtigt Gläubiger, durch seine Bank den geschuldeten Betrag bei der Bank des Schuldners einzuziehen, der seinerseits seine Bank zur Zahlung ermächtigt) vom Abbuchungsverfahren (Schuldner beauftragt seine Bank, den Betrag der Bank des Gläubigers im Wege des Giros zu überweisen) unterscheidet.
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