Abwägungsklausel
die nach § 24 II GWB vom Bundeskartellamt für eine beantragte Fusion vorzunehmende Prüfung über den Nachweis der beteiligten Unternehmen (Betrieb, I.), daß durch den Zusammenschluß Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und diese die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen. Bei negativem Ergebnis der Prüfung ist die Fusion zu untersagen. Fusionskontrolle.
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