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Bundeskartellamt

selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft gehört und gemäß des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von 1958 mit nachfolgender mehrmaliger Novellierung folgende Aufgaben hat: Verfolgung von Verstößen gegen das Kartellverbot (Kartell) und Erlaubnis von Ausnahmen, Kontrolle von Unternehmenszusammen-schlüssen und ihr Verbot, wenn eine marktbeherrschende Stellung zu erwarten ist (Fusionskontrolle), staatliche Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Verstöße gegen das GWB sind Ordnungswidrigkeiten und werden vom B. mit Bußgeldern belegt. B. veröffentlicht jährlich einen Bericht (Kartellbericht).

 

 


 

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