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Ausgleichsfonds

wurde zur Durchführung der Währungsumstellung von Mark der DDR auf D-Mark am
1. Juli 1990 errichtet. Ist sowohl Schuldner als auch Gläubiger der aktivischen und passivischen Ausgleichsposten der Banken und Außenhandelsbetriebe der DDR. Als Saldo weist er eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Staat aus.

 

 


 

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