Ausgleichsposten
lautet vollständig: A. zur Auslandsposition der Bundesbank. Ist eine Position in der Zahlungsbilanz . Sie nimmt Gegenbuchungen zu Änderungen der Auslandsposition der Bundesbank (Auslandsposition,
2.) auf, die nicht auf den Leistungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland zurückgehen, u.zw. durch:
1. Zuteilung von Sonderziehungsrechten durch den IWF , da sich hierdurch der Währungsbestand erhöht;
2. Aufwertungen bzw. Abwertungen , wodurch sich der Wert des Devisenbestandes ändert ohne entsprechende Transaktionen ;
3. einheitliche Bewertung aller Devisenbestände am Bilanzstichtag zum Niederstwertprinzip , wobei diese zu unterschiedlichen Kursen gekauft wurden. Der A. betrug in Mio EUR: 1970 + 738 1990 - 5 105 1980 + 2 164 1993 + 1 530 1985 - 3 104 1992 - 6 302
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