Auswahlverfahren
In der Wirtschaftssoziologie: Stichprobenverfahren, Methoden der Auswahl von Elementen einer Grundgesamtheit (alle Bewohner der Bundesrepublik, alle Beamten, alle Arbeiter eines Betriebes), die gewährleisten sollen, dass von der Auswahl oder Stichprobe möglichst genaue Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit möglich sind. Bei Zufallsauswahlen (reine oder uneingeschränkte Zufallsauswahlen, geschichtete Auswahlen, mehrstufige Auswahlen und Klumpenstichproben) ist es möglich, den Auswahloder Stichprobenfehler zu berechnen, während bei willkürlichen Auswahlen und Quoten-Stichproben nicht angegeben werden kann, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Stichprobenwert dem Wert der Grundgesamtheit innerhalb bestimmter Grenzen entspricht. Mit Auswahlverfahren werden auch die praktischen Verfahren bezeichnet, die Elemente der Stichprobe aufzufinden und zusammenzustellen (z.B. Karteiauswahlen).
Mit Hilfe der Marktforschung sollen Aussagen über Grundgesamtheiten getroffen werden. Diese Aussagen sind umso genauer, je mehr Elemente einer Grundgesamtheit untersucht werden. Im Sinn einer statistischen Ergebniskorrektheit wäre daher eine Vollerhebung anzustreben. Der finanzielle und zeitliche Aufwand spricht in der Praxis jedoch i.d.R. für eine Teilerhebung. In diesem Fall ist eine Stichprobe zu bilden und hierfür ein Auswahlverfahren heranzuziehen. Bei der Auswahl kommen zwei Gruppen von Verfahren in Betracht: die Zufallsauswahl sowie die bewusste Auswahl. Siehe auch Marktforschungsmethoden (mit Literaturangaben).
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