Bankenverfahren
Einschaltung von Banken in das Vergabeverfahren von Subventionen , bei denen der Bewerber seinen Antrag nicht direkt an die subventionsgewährende Stelle richtet, sondern seiner Hausbank einreicht. Über diese wird das weitere Verfahren abgewickelt. Mit dem B. macht sich die subventionsgewährende Einrichtung die Erfahrung der Bank in wirtschaftlichen Belangen über den Bewerber zunutze und erreicht eine unbürokratische und kostensparende Subventionsvergabe. Da das B. zu eigenständigen Rechtsbeziehungen zwischen Bewerber und Bank sowie Bank und subventionsvergebender Stelle führt, entstehen Rechtsschutzprobleme.
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